Beugen Sie vor.
Jeder von uns kann in Folge eines Unfalls oder durch Krankheit in eine Situation gelangen, in der er entscheidungsunfähig ist.
Damit Sie gewiss sein können, dass in diesem Moment nur das geschieht, was Ihrem persönlichen Willen entspricht, sollten Sie beizeiten eine Patientenverfügung verfassen und Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen.
Fehlt die Patientenverfügung sowie die Einsetzung von Bevollmächtigten muss das Betreuungsgericht angerufen werden. Der Betreuungsrichter entscheidet dann für Sie oder bestellt einen Betreuer, der entscheidet.
Dies können Sie mit einer Patientenverfügung und der entsprechenden Vorsorgevollmacht vermeiden.
Der von Ihnen eingesetzte Bevollmächtigte, zu dem Sie Vertrauen haben, setzt Ihre Patientenverfügung um und handelt nach Ihrem Willen.
Überlassen Sie diesen wichtigen Abschnitt Ihres Lebens nicht Fremden.