Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nimmt zu, wenn Sie bzw. Ihr Betrieb gegenüber dem Finanzamt auf die ein oder andere Weise auffällig werden.
Einige der häufigsten Anlässe einer Betriebsprüfung sind demnach:
1. Ihre Steuererklärung sowie die Angaben in Ihrem EÜR-Formular bzw. Ihrer Bilanz sind nicht plausibel.
2. Bei hohen Vorsteuer-Überschüssen Ihrerseits, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie überprüft, um festzuhalten, ob der Vorsteuerabzug berechtigt war.
3. Im Ergebnis einer früheren Steuerprüfung mussten erhebliche Steuernachzahlungen geleistet werden.
4. Ihre Verhältnisse sind unübersichtlich: z. B. nicht eindeutige Besitzverhältnisse sowie Umstrukturierungen in einem Wirtschaftsjahr können ebenfalls ein Auslöser einer Prüfung sein.
5. Sie haben von Jahr zu Jahr stark schwankende Gewinne.
6. Wenn Sie zu niedrige Gewinne haben und diese nach Meinung des Finanzamtes kaum zum Lebensunterhalt reichen, dann geht das Finanzamt schnell davon aus, dass Sie weiteres Geld "schwarz" einnehmen.
7. Ihre Umsätze und Gewinne weichen deutlich vom Durchschnitt Ihrer Branche ab, oder gehören Sie sogar zu einer dieser anfälligen Branchen, wie zum Bsp. der Baubranche oder Gastronomie, dann versuchen Sie die Seriösität Ihres Betriebes zu demonstrieren.
Steuerprüfung Konkret
Wenn Sie ein Computerprogramm für Ihre Buchhaltung verwenden, sind Sie laut § 146 Abs. 5 AO verpflichtet, dem Prüfer alle Buchführungsaufzeichnungen sowie das entsprechende Buchhaltungsprogramm zur Verfügung zu stellen.
Der Prüfer kann dabei zwischen 3 Möglichkeiten entscheiden, wie Sie Ihm die Daten zur Verfügung stellen müssen (direkter Zugriff, indirekter Zugriff, steuerliche Daten auf einem Datenträger).
Damit besteht die Möglichkeit, dass Ihre Buchhaltungsdaten in Sekundenschnelle anhand der Prüfsoftware (IDEA) ausgewertet und auf Fehler und Unstimmigkeiten analysiert werden.
Wir, die Berater der Herrmann & Herrmann Rechtsanwaltskanzlei, unterstützen Sie gern bei der Bearbeitung und Erstellung Ihrer Buchhaltung und fertigen Ihre Jahresabschlüsse sowie Ihre Steuererklärungen. Vereinbaren Sie dazu einfach ein erstes kostenloses Informationsgespräch.