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Steueränderungen 2011- Kompakt

06. Januar 2011

Steueränderungen 2011- Kompakt

1. Steuervereinfachungen

Ab Jahresbeginn 2011 sollten die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Steuervereinfachungen gelten, darunter die Erhöhung der Werbungskostenpauschale. Wie nun aus einem aktuell in der Presse veröffentlichten Referentenentwurf des Finanzministeriums hervorgeht, will die Bundesregierung einen Großteil dieser angekündigten Steuervereinfachungen aber doch nicht schon in diesem Jahr in Kraft setzen. Es bleibt somit vorerst abzuwarten, welcher parteipolitische Konsenz gefunden wird und welche Maßnahmen dann zu einem späteren Zeitpunkt konkret umgesetzt werden.

2.Altersvorsorge

Der steuerlich absetzbare Anteil der Altersvorsorge und der Rürup-Rente steigt weiter. Konkret können 2011 maximal 14.400,00 EUR für Einzelpersonen und bis zu 28.800 EUR bei Ehepaaren steuerlich in Ansatz gebracht werden.

3. Lohnsteuerkarte

Da im Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt wird, gilt bis zu diesem Zeitpunkt die vorliegende Lohnsteuerkarte des Jahres 2010. Wer dieses Jahr erstmals auf dem Arbeitsmarkt aktiv ist bzw. wer Änderungen auf seiner Lohnsteuerkarte vornehmen lassen will, muss dies beim Finanzamt erledigen.

4. Rentenerhöhung

Am 1.Juli 2011 sollen die Renten voraussichtlich um etwa ein Prozent steigen. Jedoch erwartet die Bundesbank, dass durch die Inflation die Preise in gleicher Höhe steigen werden, somit gibt es für den Rentner in der Regel keinen geldwerten Vorteil.

Zu konkreten steuerrelevanten Entscheidungen beraten Sie gerne die Rechtsanwälte der Steuerkanzlei Herrmann & Herrmann.

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