Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nimmt zu, wenn Sie bzw. Ihr Betrieb gegenüber dem Finanzamt auf die ein oder andere Weise auffällig werden.
Einige der häufigsten Anlässe einer Betriebsprüfung sind demnach:
1. Ihre Steuererklärung sowie die Angaben in Ihrem EÜR-Formular bzw. Ihrer Bilanz sind nicht plausibel.
2. Ihre Verhältnisse sind unübersichtlich: z.B. nicht eindeutige Besitzverhältnisse, sowie Umstrukturierungen in einem Wirtschaftsjahr können ebenfalls ein Auslöser einer solchen Prüfung sein.
3. Der Prüfer war schon einmal bei Ihnen und Sie mussten erhebliche Steuernachzahlungen leisten.
4. Wenn Sie immer wieder hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend machen, wird das Finanzamt misstrauisch und Sie können mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechnen.
5. Sie haben von Jahr zu Jahr stark schwankende Gewinne.
Was Sie bei einer High-Tech-Prüfung erwartet:
Wenn Sie ein Computerprogramm für Ihre Buchhaltung verwenden, sind Sie laut § 146 Abs. 5 AO verpflichtet, dem Prüfer alle Buchführungsaufzeichnungen sowie das entsprechende Buchhaltungsprogramm zur Verfügung zu stellen.
Der Prüfer kann dabei zwischen 3 Möglichkeiten entscheiden wie Sie Ihm die Daten zur Verfügung stellen müssen (direkter Zugriff, indirekter Zugriff, steuerliche Daten auf einem Datenträger).
Damit besteht die Möglichkeit, dass Ihre Buchhaltungsdaten in Sekundenschnelle anhand der Prüfsoftware (IDEA) ausgewertet und auf Fehler und Unstimmigkeiten analysiert werden.
Wir, die Berater der Herrmann & Herrmann Rechtsanwaltskanzlei, unterstützen Sie gern bei der Bearbeitung und Erstellung Ihrer Buchhaltung und fertigen Ihre Jahresabschlüsse sowie Ihre Steuererklärungen. Vereinbaren Sie dazu einfach ein erstes kostenloses Informationsgespräch.