Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Herrmann und Herrmann beraten Sie gerne zu aktuellen Möglichkeiten, wie Sie Ihren Arbeitnehmern Gehaltsbestandteile brutto für netto zahlen können, z.B :
1. Bei einer pauschalen Versteuerung von 25% durch den Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern sozialabgabenfreie Beihilfen unter Beachtung bestehender Freigrenzen für den Urlaub zahlen.
2. Können Sie als Arbeitgeber für Mitarbeiter mit nicht schulpflichtigen Kindern die tatsächlichen Kosten für Kindergarten, Kita, Tagesmutter u.ä. in voller Höhe übernehmen? Laut § 3 Nr. 33 EStG sind die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen zur Kinderbetreuung vollkommen steuer- und beitragsfrei.
Sprechen Sie uns bitte zu diesem Thema an. Wir beraten Sie gern.