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Elektronische Spracherkennung

Herrmann & Herrmann Rechtsanwaltskanzlei setzt im Interesse einer schnellen und effizienten Mandantsbearbeitung traditionell auf modernste Computertechnik und Softwarelösungen.

Neben den von uns genutzen Programmen E-Akte und Web-Akte setzen wir darüber hinaus mit dem E-Dikat auch eine voll elektronische Spracherkennungssoftware ein.

Die elektronische Spracherkennung ist eine Software, die sämtlichen Mitarbeitern der Kanzlei das digitale Diktieren ermöglicht. Die digitalen Diktate werden im PC-Netzwerk aufgenommen und zeitgleich automatisch in Texte umwandelt.

Die Erkennungsgenauigkeit dieser Softwarelösung liegt dank kontinuierlicher Erweiterung des Wortschatzes bei mehr als 90 %.

Nach entsprechender Korrektur können dank des genutzen E-Dikats Schreiben und Schriftsätze zeitnah versand werden.

 

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News

  • Elektronische Rechnungen
    23. August 2011
    Neuregelung bei der Verwendungen von elektronischen Rechnungen.
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    18. März 2011
    Neues BFH Urteil in Sachen Tankgutschein an Mitarbeiter.
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    06. Januar 2011
    Die wichtigsten Steueränderungen im Jahr 2011.

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