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Aktuelle Steuerhinweise 07/2010

17. Juli 2010

1. Machen Sie sich Gedanken über eine Betriebsprüfung?

Die Statistik besagt, dass es im Jahr 2009 zu einem drastischem Anstieg von Betriebsprüfungen gekommen ist.

Die knapp 13.400 Betriebsprüfer, die 2009 unterwegs waren erzielten zusammen zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 20,9 Milliarden Euro was, einer Steigerung im Vergleich zu 2007 in Höhe von 21 % bedeutet.

Bei Klein- und Kleinstbetrieben wurden 2009 insgesamt 112.379 Steuerprüfungen mit einem Nachzahlungsergebnis von 1,8 Milliarden EUR realisiert. Die durchschnittliche Zahlung im Rahmen einer Betriebsprüfung betrug demnach bei Klein- und Kleinstbetrieben 16.000 EUR.

Es ist ist davon auszugehen, dass sich auf Grund der generellen Staatsverschuldung die Zahl der Steuerprüfungen weiter erhöht. Als Hinweis darauf sind umfangreiche personelle Aufstockungen der Finanzämter im Steuerprüfungsbereich zu werten.

Eine ordnungsgemäß erstellte Buchführung ist Grundvoraussetzung für eine Steuerprüfung ohne Nachzahlungen.

Wir beraten Sie gerne zu den vom Finanzamt gestellten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und erstellen natürlich Ihre Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen.

2.Bewirtungskosten

Es besteht der Irrglaube, dass die Rechnung die Sie vom Restaurant erhalten den Anforderungen des Finanzamtes in Bezug als Anerkennung als Betriebsausgabe genügt. Dem ist aber in den meisten Fällen nicht so. Um Bewirtungskosten als Betriebsausgabe geltend machen zu können ist eine maschinell erstellte und registrierte Restaurantrechnung Grundvoraussetzung. Gleichfalls  müssen der Anlass der Bewirtung sowie alle Teilnehmer aufgeführt werden. Diese Angaben stehen meist nicht mehr auf der Rückseite der Rechnung, sondern können auf einem Beiblatt notiert werden. Dieses Beiblatt ist der Rechnung beizufügen. Denken Sie auch daran das Trinkgeld handschriftlich einzutragen. Das Finanzamt akzeptiert ein Trinkgeld bis zu 10 % vom Rechnungsbetrag.

Hier nochmal eine Checkliste mit den Pflichtangaben auf einer Bewirtungsrechnung:

- Name und Anschrift des Restaurants
- Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Restaurants
- Name und Anschrift Ihrer Person (können handschriftlich eingetragen werden)
- Datum der Rechnung
- maschinelle Registriernummer (=Rechnungsnummer)
- Datum der Bewirtung (falls abweichend vom Rechnungsdatum)
- Menge und Art der Speisen und Getränke
- Nettoentgelt
- Umsatzsteuersatz
- Umsatzsteuerbetrag (bis 150 Euro Rechnung, reicht Hinweis 19 % MwSt enthalten).

Auf der Rückseite oder dem Beiblatt ergänzen Sie:

- Name aller Teilnehmer (eigenen ebenfalls, wenn Sie an der Bewirtung teilgenommen haben)
- Firmenname bzw. Funktion der Gäste (Nachweis betrieblicher Bezug)
- konkreten geschäftlichen Anlass der Bewirtung.

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