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Aktuelle Steuerhinweise 05/2010

25. Mai 2010

Aktuelle Steuerhinweise Mai 2010

1. Ausgehend vom BFH Beschluss vom 21.09.2009 Az. GrS 1/06 - veröffentlicht am 31.01.2010 - dürfen Aufwendungen für Reisen in einen betrieblichen und einen privaten Teil aufgeteilt und somit in einen steuerlichen Ansatz gebracht werden.

Damit gab der BFH seine Haltung auf, wonach bei kombinierte Geschäftsreisen die Aufwendungen nicht in einen geschäftlich und in einen privat veranlassten Teil aufgeteilt werden durften.

Die nunmehr vorzunehmende Aufteilung erfolgt im Weg der sachgerechten Schätzung unter Beachtung der Zeiten, die auf den privaten und geschäftlichen Aufenthalt entfallen.

Generell muss natürlich der geschäftliche Anlass überwiegen.

2. Mit Schreiben vom 15.02.2010 Az. A 3 -S 0338/07/10010 ( DOK 2009/0852910 ) veröffentlicht das BMF alle Punkte, in denen Einkommensteuerbescheide vorläufig zu erlassen sind bzw. werden.

3. In seinem Schreiben vom 05.03.2010 Az IV D 2 nimmt das BMF eine Abgrenzung zwischen den neu eingeführten 7% Umsätzen gegenüber den 19 % Umsätzen vor. In gleichem Schreiben lässt das Ministerium eine Pauschalierung zu. Ausgehend davon ergeben sich zu beachtende Momente beim privat veranlassten Frühstücksanteil des Unternehmers und der Abrechnung des Frühstücks als geldwerten Vorteil bei einem Arbeitnehmer.

Zu diesen und weiteren steuerlichen Fragen beraten Sie die Rechtsanwälte von Herrmann & Herrmann Rechtsanwaltskanzlei gern.

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